Domain Richtlinien

Domain Richtlinien bei Kingdomain und Wiederherstellung einer gTLD Domain.

Domain Richtlinien bei Kingdomain

Domain Richtlinien geben Ihnen Informationen im Bezug auf gTLD Domains. Hier erhalten Sie nähere Informationen zu den Domain Richtlinien im Bezug auf Registrierung, Transfer, Inhaberwechsel, Ablauf und Verlängerung von gTLD Domains.

Informationen zu ICANN

Die Firma Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) gibt die Bestimmungen zur Registrierung von generischen Top-Level-Domains (gTLDs) heraus. Alle Registrierungen dieser Top-Level-Domains unterliegen diesen Bestimmungen. Jeden Domaininhaber informieren wir, gemäß der geltenden Bestimmungen, an dieser Stelle über Verfahrensweisen und Bestimmungen rund um die Registrierung einer gTLD Domain.

Einsehbar sind diese Bestimmungen zu Rechten und Pflichten als Domaininhaber bei ICANN unter Registrant’s Benefits and Responsibilities sowie Informationsmaterial für Domaininhaber.

Transfer und Inhaberwechsel von gTLD Domains

Die ICCAN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat die Richtlinien für Inhaberwechsel und Transfer ab dem 01.12.2016 angepasst. Diese Änderungen können Sie hier einsehen und sind nun Bestandteil aller Verträge zwischen Ihnen (Vertragspartner) und Kingdomain e-commerce: ICAN Richtlinien (Englisch)

Folgende Änderungen treten ab 01.12.2016 in Kraft:

  1. Durch Änderungen in den Namens-, Organisations-, oder E-Mail-Feldern des Domaininhabers einer gTLD-Domain wird ein Inhaberwechsel-Prozess eingeleitet.
  2. Der Inhaberwechsel-Prozess erfordert eine explizite Bestätigung vom alten und neuen Inhaber, um einen Inhaberwechsel durchzuführen. Zu diesem Zweck erhalten der alte und der neue Domaininhaber je eine Email mit näheren Informationen zugesendet.
  3. Nach der Durchführung eines Inhaberwechsels werden die alten und neuen Domaininhaber über das Inhaberwechselverfahren benachrichtigt, ohne die Möglichkeit den Inhaberwechsel zurückzusetzen.
  4. Nach der Durchführung eines Inhaberwechsels wird die Domain standardmäßig 60 Tage für Registrar-Transfers gesperrt.

Ablauf sowie Verlängerung von Domains

Dem Domaininhaber werden zwei Mitteilungen zugesendet. Eine E-Mail 30 Tage vor Ablauf (Expire-Datum) oder Verlängerung („auto-renew“) und sieben Tage vor Ablauf oder Verlängerung der betreffenden Domain. Beide Mitteilungen werden versendet auch wenn bei der Registrierung ein „auto-renew“ oder eine Kündigung nach Ablauf vereinbart wurde.

Wird die Domain nicht verlängert oder automatisch („auto-renew“) verlängert, wird diese Domain zum Ablaufdatum gelöscht. Spätestens fünf Tage nach Löschung der betreffenden Domain erhalten Sie als Domaininhaber eine weitere Mitteilung (E-Mail). In dieser E-Mail werden Sie über die Löschung und Möglichkeiten zur Wiederherstellung informiert.

gelöschte Domains wiederherstellen

Wurde eine Domain nicht verlängert oder wurde kein “auto-renew” vereinbart, so wird diese Domain zum Ablaufdatum gelöscht. Eine Wiederherstellung ist dann innerhalb von 30 Tagen nach Löschung möglich. Nur der Domaininhaber kann diese Wiederherstellung beantragen. Zur Wiederherstellung einer Domain wenden Sie sich bitte an den Domain Provider bei dem die Domain bis zum Lösch-Zeitpunkt registriert war und verwaltet wurde. Dieser stellt Ihnen dann diese Domain-Wiederherstellung und gegebenenfalls eine Gebühr für eine Verlängerung in Rechnung. Die Gebühren für Kunden von Kingdomain sind hier einsehbar: Gebühr zur Wiederherstellung einer gTLD Domain

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